Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) anspruchsberechtigte Kinder ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen erhalten. Die Antragsvordrucke erhalten Sie beim Jobcenter. Die Kosten für die Triangel Karte müssen Sie jedoch selbst zahlen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die am Kiosk getätigten Einkäufe nicht unter das BuT fallen.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um Verlängerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen. Nur wer einen aktuellen Bescheid in der Triangel vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.